Neuregelung beim Mobi-Tick: Familienbudgets werden entlastet
Die CDU Babenhausen ist mit der neuen MobiTick-Regelung zufrieden. Demnach kann mit der Bestellung der Fahrkarten nunmehr in einem Schritt und in einem Antrag gleichzeitig die Erstattung der Kosten beantragt werden. Geschieht diese Bestellung bis zum 15. Mai eines Jahres, bekommen die Eltern die Ticketkosten direkt zum 1. August des Jahres zurückerstattet. So liegen Abbuchung und Rückerstattung der Beförderungskosten dicht zusammen. Das Budget der Eltern ist damit entlastet.
Seit dem vergangenen Jahr mussten Eltern für die MobiTicks erstmals in Vorlage treten. Die teils hohen Summen wurden erst nach Ablauf eines Schulhalbjahres zurückerstattet. Diese Regelung hatte kreisweit für Protest gesorgt.
Bereits im Juni 2011 hatte es von Seiten der Eltern und des Schulelternbeirats in Babenhausen Anstöße gegeben, eine neue Regelung für das MobiTick zu finden. Seinerzeit ging ein Schreiben an die Nahverkehrsorganisation DaDiNa mit der Aufforderung, kundenfreundliche Lösungen für Härtefälle zu finden. Auch die CDU in Babenhausen, allen voran Monika Heinlein sowie Heidrun Koch-Vollbracht, hatten für Bewegung in der Sache gesorgt. Beide Politikerinnen holten sich den CDU-Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Manfred Pentz als Unterstützer ins Boot. Dieser hatte frühzeitig die Mängel der Vorfinanzierungspraxis erkannt und die Öffentlichkeitsarbeit des Schuldezernenten Fleischmann beim Thema MobiTick kritisiert.
„Ohne Druck hätte sich beim MobiTick nichts bewegt;“ sagen die beiden CDU-Politikerinnen. „Auch wir von der CDU haben einen großen Anteil daran, dass das Schulamt jetzt eine Neu-Regelung umsetzt“, heißt es rückblickend. Monika Heinlein bedauert zwar, dass nicht alle Ziele erreicht wurden, doch stelle die neue Regelung „wieder eine tragbare Lösung dar, die auch von den Eltern akzeptiert werden kann.“
Sollte die Bearbeitung der Erstattungsanträge aus verwaltungstechnischen Gründen nicht zeitnah möglich sein, sollen laut Neu-Regelung in jedem Fall die Anträge von Erziehungsberechtigten, die HARTZ-IV empfangen, bevorzugt behandelt werden. Für Monika Heinlein ist diese Beschränkung der einzige Wermutstropfen. „Wünschenswert wäre es natürlich, wenn auch Alleinerziehende und Kinderreiche von dieser bevorzugten Bearbeitung profitieren könnten.“
14.02.2012